Willkommen zurück zum Dutie Blog! In unserer heutigen Ausgabe wird es um deinen Weg zum Unternehmer im Bewachungsgewerbe gehen 👩💼📈💵. Um das Ganze ins Rollen zu bringen, musst du einen Antrag beim zuständigen Gewerbeamt einreichen, wo dein bereits gegründetes Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Dabei werden folgende Voraussetzungen geprüft:
- Keinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis
- Eine Haftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe
- Eine weiße Weste
- Erfolgreicher Abschluss der Sachkundeprüfung
Falls du doch nicht am Unternehmertum interessiert bist, haben wir in unserem letzten Blogartikel bereits alle Anforderungen für deinen Start in das Bewachungsgewerbe als Sicherheitsmitarbeiter genauer angesehen.
Keinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis
Solltest du bisher noch kein Unternehmen gegründet haben, ist das Schuldnerverzeichnis nicht von Relevanz, da es leer sein wird. Dieses öffentliche Register listet Personen auf, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis kann die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen und somit den Zugang zu notwendigen Krediten oder Geschäftspartnerschaften erschweren.
Im Sicherheitsgewerbe sind Vertrauen und Zuverlässigkeit Schlüsselfaktoren. Für angehende Unternehmer ist es daher unerlässlich, ihre finanziellen Angelegenheiten im Griff zu haben und solche Einträge zu vermeiden. Das Schuldnerverzeichnis dient als wichtiger Indikator für finanzielle Zuverlässigkeit. Sowohl für den Unternehmer selbst als auch für potenzielle Geschäftspartner und Kunden.
Haftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe
Betriebshaftpflichtversicherungen sind für Sicherheitsdienstleister wichtig, da sie im Schadensfall nicht nur das Betriebs-, sondern auch das gesamte Privatvermögen schützen. Im Sicherheitsgewerbe, wo täglich neue Herausforderungen und schnelle Entscheidungen gefordert sind, können unvorhergesehene Schäden entstehen. Eine passende Betriebshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch vor finanziellen Risiken und hilft bei der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche. Darüber hinaus ist es ratsam, die Versicherungsleistungen an spezifische Risiken, wie beispielsweise die Bewachung wertvoller Objekte, anzupassen, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein. Bei der Antragstellung beim Gewerbeamt darf die Versicherungsbestätigung nicht älter als 3 Monate sein.
Natürlich brauchst du auch eine weiße Weste sowie eine abgeschlossene Sachkundeprüfung. Diese Anforderungen sind aber im Wesentlichen gleich - für dich als Gewerbetreibenden genauso wie für deine Sicherheitsmitarbeiter.
Wie du siehst, die Anforderungen halten sich im Rahmen: Sie gewährleisten jedoch ein Mindestmaß an Zuverlässigkeit. Wir wünschen dir einen erfolgreichen Start auf deinem Weg zum Unternehmer im Bewachungsgewerbe!