Wie werde ich Sicherheitsmitarbeiter?

August 27, 2024

mitarbeiter

In unserem letzten Post haben wir uns high-level mit deinem Einstieg im Sicherheitsgewerbe beschäftigt. Heute geht es im Detail darum, wie du deine Karriere als Sicherheitsmitarbeiter startest. Im Sicherheitsgewerbe ist es wichtig, dass Wachpersonal zuverlässig und qualifiziert ist. Gewerbetreibende müssen daher bestimmte Schritte befolgen, bevor sie dich einstellen. Generell müssen hierfür drei Voraussetzungen vorliegen, damit das klappt:

  • Du musst volljährig sein
  • Du hast entweder eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe abgeschlossen
  • Du brauchst eine weiße Weste

Für nicht deutsche EU-Bürger gibt es außerdem noch weitere Bestimmungen, aber jetzt schauen wir uns erst einmal die oben genannten Voraussetzungen im Detail an.

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe wird von deiner lokalen Industrie- und Handelskammer angeboten und umfasst 40 Unterrichtsstunden (eine Woche). Wie die Inhalte der Unterrichtung genau aussehen, erfährst du im nächsten Post. Entscheidend ist, dass du mit der Unterrichtung für einfache Bewachungsaufgaben geeignet bist. Jetzt kannst du dich bei Sicherheitsfirmen bewerbe. Eine Prüfung gibt es hier nicht, es wird allerdings nach jeder abgeschlossenen Unterrichtseinheit schriftlich und mündlich abgefragt, ob man die Inhalte des Dozenten verstanden hat.

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Die Inhalte der Sachkundeprüfung sind exakt die gleichen, wie die der Unterrichtung. Allerdings ist die Sachkundeprüfung schon deutlich anspruchsvoller. Die Durchfallquote der Sachkundeprüfung befindet sich im hohen zweistelligen Prozentbereich! Besonders knifflig sind hier die Rechtsfragen, denn als Bewachungspersonal sind anspruchsvolle Aufgaben auch mit mehr Verantwortung verbunden. Oft werden von der IHK oder privaten Fortbildungsträgern mehrwöchige Vorbereitungskurse angeboten. Um die Sachkundeprüfung erfolgreich zu bestehen, empfehlen wir die Teilnahme an einem solchen Kurs. Pflicht ist so ein Kurs jedoch nicht: Wenn du willst, kannst du dir den Stoff auch in Eigenregie aneignen. Die anschließende Prüfung ist für alle gleich.

Die weiße Weste
Hast du jetzt den Unterrichtungsnachweis oder die Sachkundeprüfung in der Tasche, kannst du dich bei Sicherheitsdienstleistern bewerben. Wirst du angenommen, muss dein Unternehmen dich bei der zuständigen Behörde melden und auch angeben, wo du eingesetzt wirst. Nun wird deine erforderliche Zuverlässigkeit überprüft.

Unter anderem wird sich die Behörde im Bundeszentralregister über etwaige Vorstrafen erkundigen und auch eine Stellungnahme der Landespolizei einbeziehen. Bei besonderen Tätigkeitsfeldern kann sogar der Verfassungsschutz über dich befragt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder die von Großveranstaltungen.

Zusammengefasst
Für den Einstieg ins Bewachungsgewerbe musst du volljährig sein, eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung absolvieren und eine saubere Weste haben. Die Unterrichtung ermöglicht einfache Bewachungsaufgaben, während die Sachkundeprüfung anspruchsvoller ist. Nach erfolgreichem Abschluss kannst du dich bei Sicherheitsdiensten bewerben, wobei deine Zuverlässigkeit überprüft wird. Viel Erfolg bei deiner Karriere im Sicherheitsgewerbe!