Anforderungen für deinen Start im Sicherheitsgewerbe

June 18, 2024

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Und die Anforderungen für deinen Start im Sicherheitsgewerbe. Ein bisschen Know-how in Sachen Gesetze schadet nie, besonders wenn es um Sicherheit geht.

Die Gewerbeordnung (GewO) erlaubt es jedem EU-Bürger, Sicherheitsdienstleistungen anzubieten. Doch, halt! Das Ganze muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Neben der Gewerbeordnung gibt es noch einen ganzen Schwung an anderen Regelungen, zum Beispiel die Bewachungsverordnung, Datenschutzregelungen, Unfallverhütungsvorschriften und das Waffengesetz.

Bewachung nach Gewerbeordnung bedeutet aktive Obhut. Also, wenn jemand oder etwas aktiv und regelmäßig bewacht wird. Ein Diskotheken-Türsteher, der bei der Diskothek selbst angestellt ist, zählt nicht dazu. Wenn derselbe Türsteher diese Tätigkeit im Rahmen einer Anstellung bei einem Sicherheitsdienst ausübt, dann schon.

Aktuell brodelt es im Bundesinnenministerium: Ein Sicherheitsgewerbegesetz ist in Arbeit und wird voraussichtlich Ende 2024 das Licht der Welt erblicken.

Gewerbsmäßig, Leben und Eigentum bewachen? Da braucht man eine Erlaubnis von der Behörde. Das gilt für Unternehmer genauso wie für Mitarbeiter. Seit 2019 werden alle Daten zentral in einem Bewacherregister festgehalten – für Transparenz und Sicherheit.

Unternehmer müssen folgendes aufweisen:

  • Eine weiße Weste
  • Keine Schulden
  • Erfolgreicher Abschluss der Sachkundeprüfung
  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung

Weniger strikt sind die Anforderungen hingegen, wenn man erstmals als Sicherheitsmitarbeiter durchstarten möchte:

  • Ebenfalls eine weiße Weste
  • Volljährigkeit
  • Eine abgeschlossene Unterrichtung (keine Prüfung) bei der Industrie- und Handelskammer

In unserem nächsten Beitrag gehen wir tiefer in die jeweiligen Anforderungen im Sicherheitsgewerbe ein. Bis dahin: Sicherheit first!